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Mit welchen Sanktionen muss ich rechnen, wenn ich in meinem Betrieb die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung nicht durchführt?

Eine Gefährdungsbeurteilung ohne Berücksichtigung der psychischen Belastung ist unvollständig. Eine unvollständige Gefährdungsbeurteilung ist nach verschiedenen Rechtsverordnungen eine Ordnungswidrigkeit und Bußgeld bewehrt (z. B. § 9 Abs. 1 Nr. 1 Arbeitsstättenverordnung, § 22 Abs. 1 Nr. 1 Betriebssicherheitsverordnung, jeweils in Verbindung mit den §§ 18, 19, 25 Arbeitsschutzgesetz). ...

Stand: 05.11.2019

Dialog: 42907

Handelt man ordnungswidrig oder macht man sich strafbar, wenn man eine Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz nicht vornimmt?

auf die Exekutive.Als Beispiel für § 25 Abs. 1 ArbSchG kann dabei z.B. die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) herangezogen werden. Dabei handelt es sich um eine Verordnung im Sinne des § 18 ArbSchG. In § 22 BetrSichV sind zahlreiche Ordnungswidrigkeiten aufgelistet. Dabei verweist § 22 Abs. 1 Satz 1 BetrSichV für alle folgenden Ordnungswidrigkeiten auf § 25 Abs.1 ArbSchG zurück. Dort heißt es ist § 22 Nr. 1 ...

Stand: 14.03.2019

Dialog: 42625

Darf ein Generalübernehmer Einfluss auf die Gefährdungsbeurteilung der Nachunternehmer nehmen bzw. diese prüfen?

Vereinbarungen zwischen den Parteien sind davon ausgenommen. Zu den Rechtsfolgen können wir keine Aussagen machen. Ob hier eine eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit vorliegt, regeln die entsprechenden Gesetze und Verordnungen.  ...

Stand: 28.07.2022

Dialog: 11332