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Müssen für Tätigkeiten von Geschäftsführern und leitenden Angestellten auch Gefährdungsbeurteilungen erstellt werden?

In § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist nachzulesen, dass der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln hat, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.Nach § 2 Absatz 2 ArbSchG sind Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes:1.Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,2.die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten,3.arbeitnehmer ...

Stand: 06.03.2020

Dialog: 43065

Kann ein Arbeitgeber seinen Führungskräften vorgeben, in welcher Form die Gefährdungsbeurteilungen zu machen sind?

für Arbeitssicherheit hat der Unternehmer keine Weisungsbefugnis über Fragen des Arbeitsschutzes. Nach § 6 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit, hat die Fachkraft für Arbeitssicherheit den Arbeitgeber bei Fragen der Arbeitssicherheit zu unterstützen. Das ist nur möglich, wenn keine Weisungsbefugnis besteht. ...

Stand: 23.11.2015

Dialog: 25348

Muss für die Sicherheitsfachkraft eine Gefährdungsbeurteilung bestehen oder gilt hier das Prinzip der "wissenden Person", die sich durch ihre erworbenen Fähigkeiten selbst schützen muss?

Wie von Ihnen beschrieben, sind Sie beim Unternehmer selbst angestellt. Es besteht das im Arbeitsschutzgesetz beschriebene "Arbeitgeber-Beschäftigtenverhältnis". Insofern muss eine Gefährdungsbeurteilung auch für die Tätigkeiten der interne SiFa erstellt werden (vergl. § 5 Arbeitsschutzgesetz). Vorschriften, die die SiFa aufgrund ihrer besonderen Fachkenntnisse hier ausnehmen, existieren nicht. Da ...

Stand: 02.02.2015

Dialog: 19402

Ist es ausreichend, wenn im ASA-Protokoll die Überprüfung der „Wirksamkeitskontrolle der Gefährdungsbeurteilung" festgehalten wird?

Aktualisierung erforderlich ist, so hat der Arbeitgeber dies unter Angabe des Datums der Überprüfung in der Dokumentation zu vermerken.Die Wirksamkeitskontrolle der Maßnahmen ist in der Gefährdungsbeurteilung mit den Angaben, wie Ergebnis der Überprüfung, Prüfer/Prüferin sowie Datum, zu dokumentieren.Nach § 11 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit ...

Stand: 04.03.2025

Dialog: 44080