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Müssen zusätzliche "Teilzeit"-Fachkräfte für Arbeitssicherheit an die zuständige Berufsgenossenschaft gemeldet werden?

der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Aufsichtsbehörde mitzuteilen ist uns nicht bekannt. Allerdings kann die zuständige Berufsgenossenschaft/Behörde diese Auskünfte verlangen. Die "Teilzeit"- Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind schriftlich zu bestellen. Bei der  Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte ist gemäß § 9 Abs.3 ASiG die Zustimmung des Betriebsrates einzuholen ...

Stand: 16.12.2014

Dialog: 11104

Welche Form muss gewählt werden, damit einer Sicherheitsfachkraft nicht vorgeworfen werden kann, er hätte nicht oder falsch informiert?

Anforderungen zu erfüllen: Dokumentation der Einsatzzeiten von (Teilzeit-) Sicherheitsfachkräften bzw. externer Dienste, Dokumentation der Aufgabenwahrnehmung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz in Form eines schriftlichen Berichtes (übersichtlich gegliederte Form, verständliche Sprache, Verwendung geeigneter Formulare/Prüflisten). Ein solcher Bericht sollte mindestens enthalten: Name und Stellung ...

Stand: 31.08.2015

Dialog: 5317

Wie sollte der Jahresbericht einer Fachkraft für Arbeitssicherheit aussehen?

eingestellt) :"Bei der Dokumentation der Aufgabenwahrnehmung von Sicherheitsfachkräften im Betrieb bzw. durch externe Dienste sind die nachfolgenden Anforderungen zu erfüllen:Dokumentation der Einsatzzeiten von (Teilzeit-) Sicherheitsfachkräften bzw. externer Dienste, Dokumentation der Aufgabenwahrnehmung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz in Form eines schriftlichen Berichtes (übersichtlich gegliederte Form ...

Stand: 07.01.2021

Dialog: 6305