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Müssen Räume, in denen bislang geraucht wurde, grundgereinigt werden um diese Räume für Nichtraucher nutzbar zu machen?

unzumutbar sein. Ziffer 3.6 Abs. 1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- schreibt vor, dass in umschlossenen Arbeitsräumen, zu denen auch ein Pausenraum gehört, ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein muss. Mit unzumutbaren Gerüchen belastete Luft (`kalter Rauch`) erfüllt diese Anforderung auf keinen Fall. Ein ehemals von Rauchern genutzter Pausenraum sollte ...

Stand: 29.09.2015

Dialog: 4871

Gibt es ein Gesetz o.a. Regelungen zum Schutz von Nichtrauchern am Arbeitsplatz?

. Mit einer gewissen Krebsgefährdung durch Passivrauchen ist daher auch an bestimmten Arbeitsplätzen zu rechnen.In Arbeitsräumen muss nach der Arbeitsstättenverordnung (Ziffer 3.6 des Anhangs) ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein.. Wenn nun die Atemluft durch Tabakrauch kontaminiert ist, kann man davon ausgehen, dass dies nicht der ArbStättV entspricht.Muster über Betriebsvereinbarungen ...

Stand: 28.09.2023

Dialog: 251

Liegen gesicherte arbeitswissenschaftliche und brandschutztechnische Erkenntnisse bezüglich elektrischer Zigaretten vor?

zuträgliche Atemluft vorhanden sein muss (Ziffer 3.6 Anhang zur ArbStättV). Der Arbeitgeber ist verpflichtet die Einhaltung dieser Schutzbestimmung zu gewährleisten, d. h. grundsätzlich sicherzustellen, dass auch durch E-Zigaretten keine gesundheitsgefährdende Stoffe in den Arbeitsraum emittiert werden und ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden ist. Bei der Bewertung sollte ...

Stand: 15.03.2017

Dialog: 15134