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Rechercheergebnisse

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Wie können wir der Verpflichtung zum Nichtraucherschutz gerecht werden, wenn die Beeinträchtigungen von den Mitarbeitern der Mitmieter ausgehen?

dieser Pflicht bezogen auf seine Beschäftigten nachkommen. Der Arbeitgeber sollte den Kontakt mit dem Arbeitgeber(n) der bei ihnen anwesenden Beschäftigten suchen. Dabei sollte das Problem diskutiert werden wie alle Mitarbeiter vor Tabakrauch geschützt werden können. Ein Hinweis auf die gesetzliche Verpflichtung des  § 5 ArbStättV sollte bei den Verantwortlichen Anklang finden. Hilfreich ...

Stand: 29.09.2015

Dialog: 6226

Liegen gesicherte arbeitswissenschaftliche und brandschutztechnische Erkenntnisse bezüglich elektrischer Zigaretten vor?

- oder Verordnungsgeber auf die Entwicklung mit konkretisierenden Vorschriften reagiert oder Gerichtsverfahren eine konkretisierende Einordnung vornehmen werden. Hinweis: Eine rechtliche Bewertung der E-Zigaretten in Bezug auf das Nichtraucherschutzgesetzes - NRW https://recht.nrw.de/ steht ebenfalls noch aus. Sofern seitens des Gesetzgebers keine Klarstellung erfolgt, muss die Frage, ob der Gebrauch von E-Zigaretten ...

Stand: 15.03.2017

Dialog: 15134

Was müssen wir beachten, wenn wir in unseren Fertigungsbereichen ein generelles Rauchverbot aussprechen möchten (kein Betriebsrat)?

" gekennzeichnet werden. Die Kontrolle über die Einhaltung dieser Normen obliegt den hierfür zuständigen staatlichen Behörden (Gewerbeaufsichtsämter, Bezirksregierung bzw. Ämter für Arbeitsschutz) und den Unfallversicherungsträgern. Die vorgenannten Stellen stehen Ihnen bei weiteren Fragen zum Nichtraucherschutz gerne zur Verfügung. Hinweis: In Betrieben, in denen kein Betriebsrat besteht, hat der Arbeitgeber ...

Stand: 29.09.2015

Dialog: 6561