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Welche Möglichkeiten habe ich, um einen rauchfreien Arbeitsplatz zu bekommen?

, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu gewährleisten, und hilft der Arbeitgeber darauf gerichteten Beschwerden von Beschäftigten nicht ab, können sich diese an die zuständige Behörde wenden. Hierdurch dürfen dem Beschäftigten keine Nachteile entstehen."In NRW sind dies die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz. Die zuständigen ...

Stand: 20.12.2018

Dialog: 4026

Wie ist der Nichtraucherschutz in einer Justizvollzugsanstalt geregelt?

von Beschäftigten nicht ab, können sich diese an die zuständige Behörde (in Nordrhein-Westfalen die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz) wenden. Hierdurch dürfen dem Beschäftigten keine Nachteile entstehen. Bei Beamtinnen und Beamte gelten die entsprechenden dienstrechtlichen Regelungen. ...

Stand: 27.03.2024

Dialog: 6278

Was müssen wir beachten, wenn wir in unseren Fertigungsbereichen ein generelles Rauchverbot aussprechen möchten (kein Betriebsrat)?

" gekennzeichnet werden. Die Kontrolle über die Einhaltung dieser Normen obliegt den hierfür zuständigen staatlichen Behörden (Gewerbeaufsichtsämter, Bezirksregierung bzw. Ämter für Arbeitsschutz) und den Unfallversicherungsträgern. Die vorgenannten Stellen stehen Ihnen bei weiteren Fragen zum Nichtraucherschutz gerne zur Verfügung. Hinweis: In Betrieben, in denen kein Betriebsrat besteht, hat der Arbeitgeber ...

Stand: 29.09.2015

Dialog: 6561