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Müssen im Homeoffice die von Beschäftigten bereitgestellten Arbeitsmittel einer regelmäßigen Prüfung durch den Arbeitgeber unterzogen werden?

IT-Geräte, die Eigentum der Arbeitnehmer sind, aber dienstlich genutzt werden, werden als BYOD „Bring Your Own Device“ („Bring dein eigenes Gerät mit“) bezeichnet.Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln und festzulegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes ...

Stand: 10.02.2025

Dialog: 43516

Müssen auch die Bürogeräte der Außendienstmitarbeiter im Home-Office regelmäßig durch einen Sachkundigen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin geprüft werden?

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt für die Verwendung von Arbeitsmitteln (§ 1 BetrSichV). Die genannten Bürogeräte sind gemäß § 2 Abs.1 BetrSichV Arbeitsmittel. Somit gelten für diese Geräte die Anforderungen der BetrSichV und sie unterliegen den entsprechenden (Prüf-)Vorschriften (§ 14 BetrSichV). Der Arbeitgeber hat Art und Umfang der erforderlichen Prüfungen sowie die Fristen de ...

Stand: 25.03.2021

Dialog: 28630

Spricht seitens der Arbeitssicherheit etwas dagegen, wenn ein Mitarbeiter an einem Bildschirmarbeitsplatz während der Arbeit Musik über einen Kopfhörer hört?

."Konkret bedeuten diese Anforderungen aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht, dass ein Beschäftigter sich durch das Hören von Musik über einen Kopfhörer nicht in eine Situation bringen darf, dass er Warnrufe, Signale oder sicherheitsrelevante Weisungen nicht mehr wahrnimmt oder registrieren kann.Sofern der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung zu dem Ergebnis kommt, dass durch das Hören von Musik ...

Stand: 26.01.2025

Dialog: 25262