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Darf ein Arbeitgeber zwei BIldschirmarbeitspläze für zwei Beschäftigte an einem Schreibtisch schaffen?

der Arbeitgeber eine Fußstütze und einen Manuskripthalter zur Verfügung zu stellen, wenn eine ergonomisch günstige Arbeitshaltung auf andere Art und Weise nicht erreicht werden kann.(8) Die Beleuchtung muss der Art der Arbeitsaufgabe entsprechen und an das Sehvermögen der Beschäftigten angepasst sein; ein angemessener Kontrast zwischen Bildschirm und Arbeitsumgebung ist zu gewährleisten. Durch die Gestaltung ...

Stand: 14.08.2018

Dialog: 42406

Muss der Arbeitgeber die Kosten zur Beschaffung einer Bildschirmbrille tragen (Fahrtkosten zum Optiker, Freistellung der Arbeitszeit)?

ist durch die Beschäftigten selbst zu beschaffen und zu bezahlen.Auf die UK/BG-Information - Computerbrille: Wann ist sie notwendig weisen wir hin.Weitere Informationen enthalten die DGUV Information 250-008 "Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz; Hilfen für die Verordnung von speziellen Sehhilfen an Bildschirmarbeitsplätzen" und die DGUV Information 250-007 "DGUV Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen ...

Stand: 15.08.2023

Dialog: 14007

Muss beim Einsatz mobiler Geäte (MDE-Scanner, Handy etc.) eine arbeitsmedizinische Vorsorge der Sehkraft angeboten werden?

Information 250-007 "Handlungsanleitung für arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem DGUV Grundsatz G 37 „Bildschirmarbeitsplätze“.Auf die Informationen zum Thema "Mobiles Arbeiten" der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) weisen wir hin.Fazit: Eine abschließende Aussage, ob jetzt für diese Geräte eine arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten werden muss, können wir nicht treffen ...

Stand: 07.08.2023

Dialog: 28732

Können bei ausschließlich kurzzeitig genutzten Bildschirmarbeitsplätzen geringere Schutzmaßnahmen, wie z. B. verringerte Tischbreite oder ein Konferenzstuhl anstatt eines Bürostuhls, angesetzt werden?

) ermöglichen. Bei einem dauerhaft eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz ist in der Regel eine Steuerungseinheit (Rechner) am Arbeitsplatz vorhanden. Diese kann durch ein tragbares Bildschirmgerät ergänzt werden."Auf die Anforderungen des Abschnitts 5 "Allgemeine Pflichten des Arbeitgebers" weisen wir hin.Im Abschnitt 6 finden sich die Gestaltungsanforderungen. Dort heißt es u. a. wie folgt:"6.3.10 ...

Stand: 15.07.2024

Dialog: 43974

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