Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 3 von 3 Treffern

Lässt sich aus der Bildschirmarbeitsverordnung ableiten, dass der Abstand eines LCD-Monitors zur Tischkante mindestens 70 cm betragen muss?

Leitstände mit Monitorüberwachung fallen unter die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang und sind wie Bildschirmarbeitsplätze einzurichten.Nach § 3 ArbStättV hat der Arbeitgeber bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes zunächst festzustellen, ob die Beschäftigten Gefährdungen beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten ausgesetzt sind oder ...

Stand: 10.02.2017

Dialog: 6592

Gibt es Mindeststandards für die Bildschirmgröße in Leitständen, insbesondere für ältere Beschäftigte?

und der Zeilenabstand müssen auf dem Bildschirm individuell eingestellt werden können. In der DGUV Information 215-410 (bisher: BGI 650) "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze" (Kapitel 7.2) finden sich entsprechende Tabellen (z.B. Abb. 22), die den Zeichenhöhenbereich in Abhängigkeit des Sehabstandes und der Monitorgröße angeben. Generell sollte der Abstand Bildschirm - Auge zwischen 50 und 70 cm liegen. Bei größeren ...

Stand: 17.02.2017

Dialog: 12218

Muss beim Einsatz mobiler Geäte (MDE-Scanner, Handy etc.) eine arbeitsmedizinische Vorsorge der Sehkraft angeboten werden?

In der neuen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist in den Begriffsbestimmungen in § 2 Absatz 6 folgendes nachzulesen:"Bildschirmgeräte sind Funktionseinheiten, zu denen insbesondere Bildschirme zur Darstellung von visuellen Informationen, Einrichtungen zur Datenein- und -ausgabe, sonstige Steuerungs- und Kommunikationseinheiten (Rechner) sowie eine Software zur Steuerung und Umsetzung der Arbei ...

Stand: 07.08.2023

Dialog: 28732