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Wann sind Flucht- und Rettungswegpläne erforderlich?

Arbeitsstätten Gefährdungsmöglichkeiten ergeben (z. B. durch explosions- bzw. brandgefährdete Anlagen oder Stofffreisetzung).(2) Flucht- und Rettungspläne müssen aktuell, übersichtlich, gut lesbar und farblich unter Verwendung von Sicherheitsfarben sowie von Rettungs- und Brandschutzzeichen gestaltet sein. Angaben zur Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen siehe ASR A1.3 „Sicherheits ...

Stand: 30.06.2023

Dialog: 42804

Darf die in der ASR A1.2 unter Punkt 5 (3) geforderte Grundfläche für Räume unterschritten werden?

- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung weisen wir hin. ...

Stand: 29.04.2025

Dialog: 42222

Gibt es für das Anbringen alter Rettungs- und Brandschutzzeichen gem. ASR A1.3 eine Übergangsfrist?

. B. für die Standorte von Feuerlöschern)."Bei der Gestaltung von Sicherheitszeichen fordert die entsprechende ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" in Abschnitt 5.1 Abs. 2, dass nur die im Anhang 1 gezeigten Sicherheitszeichen gemäß DIN EN ISO 7010 bzw. DIN 4844-2 zur Kennzeichnung von Fluchtwegen benutzt werden dürfen. Die Kennzeichnung mit alten Sicherheitskennzeichen ...

Stand: 29.05.2024

Dialog: 43939

Ist ein Sitzball eine Alternative zu einen Bürodrehstuhl?

der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber mit Unterstützung der Betriebsärztin/des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit zu ermitteln und festzulegen, ob bzw. in welchem Umfang Sitzbälle am Büroarbeitsplatz genutzt werden können. Hierbei kann auch die DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze, Leitfaden für die Gestaltung" Nummer 8.3.2 Büroarbeitsstuhl mit einbezogen werden. ...

Stand: 27.02.2023

Dialog: 12129

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