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Darf man nach 11 Stunden Tätigkeit auf einem Mähdrescher noch LKW fahren?

nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden (§ 3 Arbeitszeitgesetz).Mit § 7 Abs. 2 Ziffer 2 ArbZG wird die Möglichkeit eröffnet, in der Landwirtschaft durch Tarifvertrag die Arbeitszeiten bzw. die Ruhezeit der Bestellungs- und Erntezeit ...

Stand: 21.09.2018

Dialog: 4692

Wie lang ist die wöchentliche Arbeitszeit für Berufskraftfahrerinnen/ Berufskraftfahrer? Werde Wartezeiten beim Be- und Entladen angerechnet?

nicht überschritten werden. Durch Tarifvertrag kann eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit innerhalb von 6 Kalendermonaten vereinbart werden.Die Lenk- und Ruhezeiten für Fahrerinnen/ Fahrer, sind in der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 geregelt. In der Woche sind höchstens 56 Stunden Lenkzeit zulässig, wobei die Lenkzeit in der Doppelwoche 90 Stunden nicht überschreiten darf. 2) Die Zeit des Wartens auf das Be ...

Stand: 01.03.2024

Dialog: 6710

Wie verhält es sich mit dem ArbZG bzw. den vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten, wenn nach einem regulären Arbeitstag ein Winterdiensteinsatz in den Abendstunden folgt?

nicht eine "volle" Ruhezeit (grundsätzlich 11 Stunden gemäß § 5 Abs. 1 ArbZG )  dazwischenliegt.Betrachtet man nur das Arbeitszeitgesetz, so ist eine Arbeitszeit von maximal 10 Stunden (§ 3 Satz 2 ArbZG) und eine Verkürzung der Ruhezeit auf 10 Stunden (§ 5 Abs. 2 ArbZG) zulässig.Im Tarifvertrag TVöD der Kommunen gibt es aber eine Öffnungsklausel (§ 6 Abs. 4), die aus dringenden dienstlichen / betrieblichen ...

Stand: 09.01.2019

Dialog: 11787

Kann mein Arbeitgeber mir vorschreiben, wo ich meine fünfstündige Dienstzeitunterbrechung zu verbringen habe?

es sich bei diesem Zeitraum also weder um eine Ruhezeit, noch um eine Ruhepause im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, dann handelt es sich dabei zwangsläufig um Arbeitszeit. Eine andere Möglichkeit bietet das Arbeitszeitgesetz nicht. Ob und in welchem Ausmaß diese Arbeitszeit zu vergüten ist, bleibt für die arbeitsschutzrechtliche Betrachtung ohne Belang und ist gegebenenfalls dem zur Anwendung kommenden Tarifvertrag ...

Stand: 24.03.2017

Dialog: 4628