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Fragen zu Beschäftigten (Leiharbeitnehmer) von Zeitarbeitsunternehmen, die an Privatpersonen zur Arbeitsleistung in Privathaushalten überlassen werden.

Zu Frage 1:  Da das Arbeitsschutzgesetz nicht für den Arbeitsschutz von Hausangestellten in privaten Haushalten gilt (§ 1 Abs. 2 ArbSchG), ist die Anwendung eines modifizierten Selbstchecks, ggf. in Form eines Einsatzbegleitscheins, in dem die wichtigen Checkpunkte verzeichnet sind zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen ausreichend. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Beurteilung ...

Stand: 27.09.2018

Dialog: 42455

Was muss alles beachtet werden, damit eine Hubarbeitsbühne von einer Fremdfirma genutzt werden kann?

Bezüglich Ihrer Frage gibt es zwei Problemstellungen:Gewerblicher "Verleih" von Arbeitsmitteln (hier Hubarbeitsbühne)Nutzung von Arbeitsmitteln durch Fremdfirmen auf eigenem Werksgelände (Werkvertrag)Verleih:Ein gewerblicher "Verleiher" von Arbeitsmittel muss den "Entleiher" im Rahmen der Übergabe in die sichere Handhabung des Arbeitsmittels "einweisen" und entsprechende Informationen (z. B ...

Stand: 25.01.2023

Dialog: 18845

Welche Pflichten ergeben sich für uns, wenn wir Fremdfirmen (Werkvertrag) Werkzeuge oder Maschinen zur Verfügung stellen?

der Beschäftigten (geeignete und qualifizierte Mitarbeiter) verbleibt bei der Vertragsform "Werkvertrag" beim Auftragnehmer. Ein ständiges gegenseitiges Vergewissern ist ein Grundgebot im Arbeitsschutzrecht.Es empfiehlt sich, die Rahmenbedingungen für die Nutzung von betrieblichen Einrichtungen in einer Betriebsanweisung zu regeln. Betriebsfremde Personen sollten die Kenntnisnahme und Beachtung ...

Stand: 17.08.2023

Dialog: 3232