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Wie müssen Arbeitskammern in Druckluft ausgestattet sein?

Räume bzw. Arbeitskammern in Druckluft müssen nach Druckluftverordnung (DruckLV) und nach anerkannten Regeln der Technik u.a. mit Personenschleusen ausgestattet sein. Darüber hinaus müssen lt. § 17 DruckLV: ein ärztlicher Untersuchungs-/Behandlungsraum, ein Erholungsraum, ein Umkleideraum, ein Trockenraum, sanitäre Einrichtungen (insbesondere Waschräume und Toiletten) und vor allem ...

Stand: 29.01.2024

Dialog: 43886

Müssen Arbeiten in Druckluft angezeigt werden?

in Druckluft,4.   Beschreibung und Übersichtszeichnungen der Arbeitskammer, der Schleusen und der Verdichteranlagen,5.   Angaben über die Einrichtungen nach § 17 Abs. 1. Folgende Einrichtungen werden in § 17 genannt:Insbesondere muss ab einem Arbeitsdruck von 0,7 bar eine Krankendruckluftkammer vorhanden sein, ein Raum für ärztliche Untersuchungen/Behandlungen, ein Erholungsraum, ein Umkleideraum ...

Stand: 30.01.2024

Dialog: 43888

Wer darf in Druckluft arbeiten?

Grundsätzlich dürfen laut § 9 Druckluftverordnung (DruckLV) Personen im Alter zwischen 18 und 50 Jahren in Druckluft arbeiten. Diese Personen müssen vor der ersten Beschäftigung von einer behördlich ermächtigten Ärztin/ einem behördlich ermächtigten Arzt untersucht werden. Diese Untersuchung ist jährlich zu wiederholen. Bei Erkrankungen (u.a. bei Drucklufterkrankungen, Erkältungen, anderen ...

Stand: 04.02.2024

Dialog: 43885