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Unterliegt der Betrieb von „therapeutischen Druckkammern“ der Druckluftverordnung?

Die Druckluftverordnung (DruckLV) regelt das gewerbsmäßige Arbeiten in Druckluft, wobei diese als ein Überdruck von min. 0, 1 bar bis max. 3,6 bar definiert ist.Grundsätzlich regelt die Druckluftverordnung (DruckLV) nicht den Betrieb therapeutischer Druckkammern (s. dazu DGUV I 207-001, „Sicheres Arbeiten mit therapeutischen Druckkammern“), jedoch sind ggf. neben den zu behandelnden Personen ...

Stand: 27.04.2026

Dialog: 44259

Welche spezifischen Vorschriften und Sicherheitsmaßnahmen sind bei Tätigkeiten in geschlossenen Räumen zu beachten, in denen ein erhöhter CO₂-Gehalt und Überdruck vorliegen?

in die Arbeitskammern einzublasen. Frischluft, die in Arbeitskammern und Personenschleusen eingeblasen wird, ist unter Verwendung von Luftfiltern und Ölabscheidern zu reinigen und muss den Anforderungen genügen, die an Atemluft zu stellen sind. Die DGUV Information 201-061 erklärt dazu:„Die DIN EN 12021 definiert u.a. die Anforderungen an die Beschaffenheit (Verunreinigungen, Wasser-Gehalt) von Druckluft ...

Stand: 03.12.2024

Dialog: 44049

Welche Qualifikation muss die Baustellenleitung von Druckluftbaustellen vorweisen?

Sie in der DGUV I 201-061 und auf den Internetseiten der zuständigen Arbeitsschutzverwaltungen der Bundesländer, z.B. auf der Internetseite der Arbeitsschutz-Verwaltung Nordrhein-Westfalen: Druckluft | Arbeitsschutz in NRW. Dort finden Sie auch entsprechende Antragsformulare ...

Stand: 27.04.2026

Dialog: 44261