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Müssen Arbeiten in Druckluft angezeigt werden?

Gemäß § 3 (1) Druckluftverordnung (DruckLV) hat der Arbeitgeber Arbeiten in Druckluft spätestens zwei Wochen vorher der zuständigen Behörde (in Nordrhein-Westfalen ist dies das Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung NRW) anzuzeigen.In der Anzeige nach Absatz 1 sind anzugeben:1.   der Name oder die Firma und die Anschrift des Arbeitgebers und ggf. der Name und die Anschrift ...

Stand: 30.01.2024

Dialog: 43888

Wer darf in Druckluft arbeiten?

, die in § 18 DruckLV definiert sind.Sollen Beschäftigte in Druckluft arbeiten, die über 50 Jahre alt sind, so ist dafür bei der zuständigen Behörde (in Nordrhein-Westfalen: Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen) ein formloser Antrag zu stellen. Nähere Informationen können den jeweiligen Internetseiten der zuständigen Behörden entnommen werden.Die Drucklufttauglichkeit ...

Stand: 04.02.2024

Dialog: 43885

Welche spezifischen Vorschriften und Sicherheitsmaßnahmen sind bei Tätigkeiten in geschlossenen Räumen zu beachten, in denen ein erhöhter CO₂-Gehalt und Überdruck vorliegen?

Der Arbeitgeber ist nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Die Arbeitsplätze müssen hinsichtlich der Gefährdungen untersucht und Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip priorisiert werden.Der Arbeitgeber hat lt ...

Stand: 03.12.2024

Dialog: 44049