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Welche arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben sind zu beachten, wenn abwechselnd im Kühlhaus und im warmen Trockenbereich gearbeitet werden muss?

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert für Arbeitsräume gesundheitlich zuträgliche Raumtemperaturen.Der beschriebene Arbeitsbereich im Kühlhaus ist mit +2 bis +4 °C dem leicht kalten Bereich II nach DIN 33403-5 "Klima am Arbeitsplatz und in der Arbeitsumgebung - Teil 5: Ergonomische Gestaltung von Kältearbeitsplätzen" zuzuordnen.Maßnahmen des Arbeitsschutzes müssen stets vom Arbeitgeber ...

Stand: 29.05.2019

Dialog: 42742

Was muss beachtet werden, wenn Arbeiten an Anlagen durchgeführt werden, wo die Umgebungstemperaturen bis zu 55° Celsius betragen?

und Handlungsempfehlungen. Wie lange die Mitarbeiter an den beschriebenen Arbeitsplätzen arbeiten dürfen, ist von verschiedenen Faktoren, wie Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Wärmestrahlung, Schwere der Arbeit usw., abhängig und muss ebenso wie die durchzuführenden Schutzmaßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung beantwortet werden. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist gemäß § 6 ArbSchG hinreichend ...

Stand: 21.05.2015

Dialog: 23896

Welche Maßnahmen müssen bei arbeitstäglich mehrmaligen kurzzeitigen Tätigkeiten in einem Kühlraum getroffen werden?

" der BAuA werden die Anforderungen an Kältearbeitsplätze bzw. Arbeit in mäßiger Kälte (-5 bis +15°C).beschrieben und Handlungsempfehlungen zur Einrichtung und Schutzausrüstung gegeben. Von Kältearbeit wird schon gesprochen, wenn bei Lufttemperaturen unter + 15 °C mindestens eine Stunde pro Schicht gearbeitet werden muss (Griefahn, B., Arbeit in mäßiger Kälte, Dortmund 1995, Schriftenreihe ...

Stand: 04.06.2014

Dialog: 16342