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Welche arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben sind zu beachten, wenn abwechselnd im Kühlhaus und im warmen Trockenbereich gearbeitet werden muss?

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert für Arbeitsräume gesundheitlich zuträgliche Raumtemperaturen.Der beschriebene Arbeitsbereich im Kühlhaus ist mit +2 bis +4 °C dem leicht kalten Bereich II nach DIN 33403-5 "Klima am Arbeitsplatz und in der Arbeitsumgebung - Teil 5: Ergonomische Gestaltung von Kältearbeitsplätzen" zuzuordnen.Maßnahmen des Arbeitsschutzes müssen stets vom Arbeitgeber ...

Stand: 29.05.2019

Dialog: 42742

Wann spricht man im Hinblick auf Temperatur bzw. Einsatzzeiten von einem Hitzearbeitsplatz? Was ist dort zu beachten?

Regelungen zu Raumtemperaturen sind in der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV getroffen (Ziffer 3.5 Anhang ArbStättV):In Arbeits-, Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räumen, in denen aus betriebstechnischer Sicht keine spezifischen Anforderungen an die Raumtemperatur gestellt werden, muss während der Arbeitszeit unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren ...

Stand: 25.03.2023

Dialog: 4357

Welche Maßnahmen müssen bei arbeitstäglich mehrmaligen kurzzeitigen Tätigkeiten in einem Kühlraum getroffen werden?

. Hinsichtlich Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstungen siehe § 29 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1). Warme Kleidung kann auch bei Arbeit an nicht betretbaren kalten Räumen, z. B. Verkaufskühlmöbel, Gefriertunnel, Plattenfroster, erforderlich sein. Schutzschuhwerk für tiefe Temperaturen ist z. B. entsprechend DIN EN 344 "Anforderungen und Prüfverfahren für Sicherheits ...

Stand: 04.06.2014

Dialog: 16342