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Was muss beachtet werden, wenn Arbeiten an Anlagen durchgeführt werden, wo die Umgebungstemperaturen bis zu 55° Celsius betragen?

zu dokumentieren. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung kann sich der Arbeitgeber durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt / die Betriebsärztin beraten lassen. Beschäftigte, die an Hitzearbeitsplätzen tätig sind, sollen gemäß Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen überwacht werden. Hierzu nennt die DGUV Information 240-300 ...

Stand: 21.05.2015

Dialog: 23896

Welche arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben sind zu beachten, wenn abwechselnd im Kühlhaus und im warmen Trockenbereich gearbeitet werden muss?

auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung getroffen werden. Beim Erstellen der Gefährdungsbeurteilung und dem Festlegen der Maßnahmen kann sich der Arbeitgeber von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt/der Betriebsärztin beraten und unterstützen lassen.In Abschnitt 4.7 der DIN 33403-5 sind Maßnahmen bei häufigen wechselnden Klimabelastungen genannt. Dabei wird einleitend darauf hingewiesen ...

Stand: 29.05.2019

Dialog: 42742

Welche Maßnahmen müssen bei arbeitstäglich mehrmaligen kurzzeitigen Tätigkeiten in einem Kühlraum getroffen werden?

Maßnahmen des Arbeitsschutzes müssen stets vom Arbeitgeber auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung getroffen werden. Beim Erstellen der Gefährdungsbeurteilung und dem Festlegen der Maßnahmen soll sich der Arbeitgeber von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt beraten und unterstützen lassen.Lässt ein Arbeitgeber Tätigkeiten in einem Kühlhaus bei den genannten Temperaturen ...

Stand: 04.06.2014

Dialog: 16342