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Sind Bereiche, bei denen der obere Auslösewert kurzzeitig überschritten wird, generell als Lärmbereiche zu kennzeichnen?

ist als Lärmbereich zu kennzeichnen, wenn die Lärmbelastung der Beschäftigten an den dort angesiedelten stationären Arbeitsplätzen während der Arbeitsschicht den oberen Auslösewert von 85 dB(A) für den Tages-Lärmexpositionspegel erreicht oder überschreitet. In gleicher Weise ist ein Bereich zu kennzeichnen, auch wenn hier keine Arbeitsplätze angesiedelt sind, es aber bei einem Aufenthalt über 8 Stunden ...

Stand: 27.09.2019

Dialog: 11967

Müssen bei Lärmbelastung beim Überschreiten der oberen Auslösewerte den Mitarbeitern/innen die ermittelten Messwerte mitgeteilt werden oder reicht die allgemeine Mitteilung aus, dass die Auslösewerte überschritten sind?

In § 11 Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) ist folgendes nachzulesen:"(1) Können bei Exposition durch Lärm die unteren Auslösewerte nach § 6 Satz 1 Nr. 2 oder bei Exposition durch Vibrationen die Auslösewerte nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 oder § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 erreicht oder überschritten werden, stellt der Arbeitgeber sicher, dass die betroffenen ...

Stand: 20.02.2020

Dialog: 43046

Welche Lärmgefährdungen durch Kfz bestehen bei Straßenarbeiten? Welche Schutzmöglichkeiten gibt es, wenn Gefahrensignale hörbar sein müssen?

von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkung (Lärm)“ in nationales Recht umgesetzt werden. Hierdurch ergeben sich ab dem 15.02.2006 andere Grenzwerte. Lärmbereiche sind dann bereits Bereiche, bei dem der ortsbezogene Beurteilungspegel 80 dB(A) oder der Höchstwert des nicht bewerteten Schalldruckpegels 140 dB(A) (ppeak) erreicht oder überschreitet ...

Stand: 04.08.2017

Dialog: 3830