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Müssen bei Lärmbelastung beim Überschreiten der oberen Auslösewerte den Mitarbeitern/innen die ermittelten Messwerte mitgeteilt werden oder reicht die allgemeine Mitteilung aus, dass die Auslösewerte überschritten sind?

-Arbeitsschutzverordnung (TRLV Lärm), hier insbesondere die TRLV Lärm Teil 1 "Beurteilung der Gefährdungen durch Lärm". Unter dem Punkt 7 Absatz 5 ist dort noch folgendes nachzulesen:"Den Beschäftigten ist im Rahmen der Unterweisung aufzuzeigen, worin die Gefährdungen bestehen, wie die Lärmexposition in Bezug auf die unteren und oberen Auslösewerte bzw. die maximal zulässigen Expositionswerte einzuschätzen ist, welche ...

Stand: 20.02.2020

Dialog: 43046

Wie laut muss bzw. darf das Signal einer Schulklingel maximal sein?

Bezüglich des höchstmöglichen Lärmpegels höchstzulässigen Tages-Lärmexpositionspegel für Beschäftigte am Arbeitsplatz ist die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) zu beachten.. Gemäß § 3 LärmVibrationsArbSchV  hat der Arbeitgeber zu beurteilen, ob die Beschäftigten Lärm ausgesetzt sind. Dabei sind u.a. die gemäß § 6 LärmVibrationsArbSchV aufgeführten Auslösewerte be ...

Stand: 20.02.2017

Dialog: 6202

Sind Bereiche, bei denen der obere Auslösewert kurzzeitig überschritten wird, generell als Lärmbereiche zu kennzeichnen?

Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung - LärmVibrationsArbSchV hat unter § 7 Abs. 4 folgende aktuelle Fassung:Der Arbeitgeber hat Arbeitsbereiche, in denen einer der oberen Auslösewerte für Lärm (LEX,8h, LpC,peak) überschritten werden kann, als Lärmbereiche zu kennzeichnen und, falls technisch möglich, abzugrenzen. In diesen Bereichen dürfen sich Beschäftigte nur aufhalten, wenn das Arbe ...

Stand: 27.09.2019

Dialog: 11967

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