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Müssen bei Lärmbelastung beim Überschreiten der oberen Auslösewerte den Mitarbeitern/innen die ermittelten Messwerte mitgeteilt werden oder reicht die allgemeine Mitteilung aus, dass die Auslösewerte überschritten sind?

-Arbeitsschutzverordnung (TRLV Lärm), hier insbesondere die TRLV Lärm Teil 1 "Beurteilung der Gefährdungen durch Lärm". Unter dem Punkt 7 Absatz 5 ist dort noch folgendes nachzulesen:"Den Beschäftigten ist im Rahmen der Unterweisung aufzuzeigen, worin die Gefährdungen bestehen, wie die Lärmexposition in Bezug auf die unteren und oberen Auslösewerte bzw. die maximal zulässigen Expositionswerte einzuschätzen ist, welche ...

Stand: 20.02.2020

Dialog: 43046

Gibt es für den Schallpegel in Betriebskantinen einen gesetzlichen Wert oder gelten hier nur die raumakustischen Anforderungen einer Norm?

- und Bereitschaftsräume". Hier ist in Punkt 4.1 u. a. folgendes nachzulesen:"...(7) Im Pausenraum und Pausenbereich sind Beeinträchtigungen, z. B. durch Vibrationen, Stäube, Dämpfe oder Gerüche, soweit wie möglich auszuschließen. Während der Pause darf der durchschnittliche Schalldruckpegel in Pausenräumen aus den Betriebseinrichtungen und dem von außen einwirkenden Umgebungslärm höchstens 55 dB(A) betragen ...

Stand: 27.03.2018

Dialog: 42237

Welche Lärmgrenzwerte gelten aktuell für Pausenzonen in Fertigungsbereichen?

der Gesundheit der Beschäftigten entstehen.Speziell auf Pausenräume und -bereiche bezogen, findet sich in der ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume" unter dem Punkt 4.1 Absatz 7 folgendes:"Im Pausenraum und Pausenbereich sind Beeinträchtigungen, z. B. durch Vibrationen, Stäube, Dämpfe oder Gerüche, soweit wie möglich auszuschließen. Während der Pause darf der durchschnittliche Schalldruckpegel ...

Stand: 25.02.2025

Dialog: 14075

Wie ist die Lärmbelastung durch Musik für Beschäftigte in Einzelhandelsgeschäften zu bewerten?

unter Berücksichtigung unterschiedlicher Tätigkeiten" nennt drei Grenzwerte für den Beurteilungspegel am Arbeitsplatz. Für Tätigkeiten an Arbeitsplätzen "bei einfachen oder überwiegend mechanisierten Bürotätigkeiten und vergleichbaren Tätigkeiten" darf der A-bewertete Beurteilungpegel auch unter Berücksichtigung der von außen einwirkenden Geräusche höchstens 70 dB(A) betragen (Punkt 5.2). Für die Einstufung ...

Stand: 24.06.2019

Dialog: 12860

Welche Obergrenzen für Lärm sind für Tätigkeiten in Großraumbüros im öffentlichen Dienst mit Publikumsverkehr anzuwenden?

Roboterlinien) in einer Arbeitsumgebung verrichtet werden, in der die zulässigen Beurteilungspegel gemäß Punkt 5.1 Absätze 1 und 2 aus betriebstechnischen Gründen (z. B. keine Möglichkeit der Abschaltung von Maschinen oder der Nutzung von Produktionspausen) nicht eingehalten werden, sind die entsprechenden Arbeitsplätze - soweit möglich - durch Kapselung (Schallschutzkabinen) oder veränderte Arbeitsverfahren ...

Stand: 08.08.2024

Dialog: 42611