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Rechercheergebnisse

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Wenn die Messergebnisse die Vorgaben nach Nr. 2.8 der TRGS 519 entsprechen, darf dann von einem emissionsarmen Verfahren nach Nr. 2.9 ausgegangen werden?

Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch nicht an die novelliert ...

Stand: 22.08.2019

Dialog: 42814

Dürfen Risse in KMF-haltigen Deckenplatten mit Acryl und Farbe saniert werden?

des Entfernens. Eine Sanierung der Risse erscheint demnach als möglich, wenn die Vorgaben der TRGS 521 eingehalten werden.Für den Umgang mit "neuer" Mineralwolle gilt die TRGS 500 "Schutzmaßnahmen" mit den Bestimmungen der Nummern 4 und 5. ...

Stand: 10.05.2019

Dialog: 19674

Handelt es sich beim Ab- und Anschrauben von asbesthaltigen Platten eines Holzzaunes um Instandhaltungsarbeiten im Sinne von Anhang II Nr. 1 Abs. 1 Gefahrstoffverordnung?

an Asbestprodukten in Nr. 16. Bitte beachten Sie, dass in der TRGS 519 genannte Regelungen teilweise durch die schärferen Vorgaben der (neueren) GefStoffV 2010 aufgehoben bzw. neu geregelt sind. Z. B. sind das Abwaschen und Beschichten von Außenwandflächen nach TRGS 519 Nr. 16.2 (1) und (6) sowie das Wiederanbringen (3) gemäß der GefStoffV 2010 Anhang II Nr. 1 (1) und (2) verboten. Die Zaunverkleidung ...

Stand: 21.02.2019

Dialog: 15603