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Ist es nach dem heutigen Stand der Technik erlaubt, einen asbesthaltigen Estrich (z.B. Magnesia Estrich) mit Epoxydharz zu versiegeln?

Nein! Bei den angefragten beabsichtigten Tätigkeiten handelt es sich gem. Gefahrstoffverordnung i. V. m dem Chemikaliengesetz um einen Straftatbestand. Insofern ist es verboten!Ausführliche Begründung:Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sagt im Anhang II Nummer 1 Absatz 1 aus, dass Arbeiten an asbesthaltigen von Gebäuden, Geräten, Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und sonstigen Erzeugnissen verbote ...

Stand: 17.02.2016

Dialog: 25934

Ist es erlaubt, asbesthaltige Tageslichtprojektoren für den Schulunterricht oder andere Bereiche zu nutzen?

getroffenen kommunalen Regelungen mit entsprechendem Hinweis bzw. Kennzeichnung auf die vorhandenen asbesthaltigen Bauteile zu entsorgen.Auf die Asbest-Richtlinien der Bundesländer weisen wir hin. ...

Stand: 04.10.2016

Dialog: 4780

Handelt es sich beim Ab- und Anschrauben von asbesthaltigen Platten eines Holzzaunes um Instandhaltungsarbeiten im Sinne von Anhang II Nr. 1 Abs. 1 Gefahrstoffverordnung?

bis 2.3. Ggf. trifft auch die Nr. 2.4 (Nebenarbeiten) zu.Die in der Fragestellung genannten Asbestplatten zur Verkleidung eines Holzzauns bestehen i. d. R. aus Asbestzement. Die in der TRGS 519 Nr. 2.3 und Nr. 2.11 erwähnte Asbest-Richtlinie trifft mit ihren Sanierungsverfahren nur auf schwach gebundenen Asbest zu. Selbst dann, wenn die Asbestplatten schwach gebunden wären, träfe hier eine andere ...

Stand: 21.02.2019

Dialog: 15603