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Welche Anforderungen werden an Unternehmen gestellt, die asbesthaltigen Kleber entfernen?

Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch nicht an die novelliert ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 12914

Darf der SiGeKo die Aufgaben eines Koordinators für kontaminierte Bereiche gem. TRGS 524 mit übernehmen, wenn er dafür entsprechende Fachkunde hat?

der Auftraggeber zur Koordinierung der Arbeiten und lückenlosen Überwachung der Einhaltung der im Arbeits- und Sicherheitsplan festgelegten Maßnahmen sowie zur fachkundigen Festlegung von Maßnahmen in Situationen, die nicht im Arbeits- und Sicherheitsplan erfasst sind, eine geeignete Person als Koordinator schriftlich zu bestellen. Geeignet sind insbesondere fachkundige Personen nach Nummer 3.1 Abs. 5 der TRGS ...

Stand: 30.03.2023

Dialog: 43764

Ist für den Ausbau von PAK-belastetem Teerkork eine besondere Zulassung erforderlich oder reicht die Zulassung nach TRGS 519 (Asbest)?

einer erforderlichen gefahrstoffrechtlichen Zulassung für das Unternehmen und der personenbezogenen Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 3. ...

Stand: 27.03.2020

Dialog: 21230