Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 3 von 3 Treffern

Ist für den Ausbau von PAK-belastetem Teerkork eine besondere Zulassung erforderlich oder reicht die Zulassung nach TRGS 519 (Asbest)?

Die Zulassung nach TRGS 519 reicht unserer Einschaätzung nach nicht aus. Für die von Ihnen beschriebene Tätigkeit des Ausbau von PAK belasteten Teerkork ist die TRGS 524 "Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen" anzuwenden. Hier finden sich in der Anlage 2a und 2b Anforderungen an die die "Allgemeine Fachkunde" für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in kontaminierten ...

Stand: 27.03.2020

Dialog: 21230

Darf der SiGeKo die Aufgaben eines Koordinators für kontaminierte Bereiche gem. TRGS 524 mit übernehmen, wenn er dafür entsprechende Fachkunde hat?

die jeweilig notwendige Eignung besitzt (siehe RAB 30).Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) mit der entsprechenden Fachkunde nach TRGS 524, kann schriftlich bestellt werden.Weiterführende LinksKoordinator nach BaustellenverordnungRAB 30DGUV Regel 101-004 "Kontaminierte Bereiche" ...

Stand: 30.03.2023

Dialog: 43764

Welche Qualifikationen gemäß TRGS 519 müssen vorliegen, wenn Baumischabfälle durch Asbest verunreinigt werden können?

dargelegt. Asbesthaltige Materialien dürfen nur transportiert werden, wenn beim Auf- und Abladen sowie beim Transport keine Asbestfasern freigesetzt werden; in der GefStoffV und in der TRGS 519 sind hierfür keine Fachkunde vorgeschrieben.Muss diese gelegentliche Tätigkeit nach Abschnitt 6 Nr. 2.4 einer Behörde angezeigt werden?Auch eine gelegentliche Tätigkeit mit Asbest ist anzuzeigen: Siehe hierzu ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 6020