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Ist für den Ausbau von PAK-belastetem Teerkork eine besondere Zulassung erforderlich oder reicht die Zulassung nach TRGS 519 (Asbest)?

Die Zulassung nach TRGS 519 reicht unserer Einschaätzung nach nicht aus. Für die von Ihnen beschriebene Tätigkeit des Ausbau von PAK belasteten Teerkork ist die TRGS 524 "Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen" anzuwenden. Hier finden sich in der Anlage 2a und 2b Anforderungen an die die "Allgemeine Fachkunde" für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in kontaminierten ...

Stand: 27.03.2020

Dialog: 21230

Ist bei Instandhaltungs-/Modernisierungsarbeeiten, bei denen es zum Ausbau von PAK-haltiger Korkdämmung kommt, die TRGS 524 oder die TRGS 551 anzuwenden?

).2. Es handelt sich um Arbeiten in kontaminierten Bereichen, in denen auch PAK-haltige Produkte im HOCHBAU vorkommenIn diesem Fall ist zunächst die TRGS 524 anzuwenden. Hier werden aber bzgl. der PAK-haltigen Stoffe nur Grundanforderungen beschrieben. Diese Grundanforderungen werden durch die Regelungen der TRGS 551 Nr. 5.2.5.1 Tätigkeiten mit teerhaltigen Materialien bei Abbruch-, Sanierungs ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 28268

Welche Qualifikationen gemäß TRGS 519 müssen vorliegen, wenn Baumischabfälle durch Asbest verunreinigt werden können?

können. Bei den beschriebenen Sortiertätigkeiten sollten in der Regel (neben den Schutzmaßnahmen nach den §§ 8 und 9 der GefStoffV) die Schutzmaßnahmen des § 10 "Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen" der GefstoffV zu treffen sein, wobei eine Sortierung von Baumischabfällen nach den gefahrstoffrechtlichen Vorschriften grundsätzlich ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 6020