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Ist für den Ausbau von PAK-belastetem Teerkork eine besondere Zulassung erforderlich oder reicht die Zulassung nach TRGS 519 (Asbest)?

Die Zulassung nach TRGS 519 reicht unserer Einschaätzung nach nicht aus. Für die von Ihnen beschriebene Tätigkeit des Ausbau von PAK belasteten Teerkork ist die TRGS 524 "Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen" anzuwenden. Hier finden sich in der Anlage 2a und 2b Anforderungen an die die "Allgemeine Fachkunde" für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in kontaminierten ...

Stand: 27.03.2020

Dialog: 21230

Welche Qualifikationen gemäß TRGS 519 müssen vorliegen, wenn Baumischabfälle durch Asbest verunreinigt werden können?

nicht vorgesehen ist. Eine Sortierung dieser Abfälle ist dann möglich, wenn die in der Gefährdungsbeurteilung ermittelten und bewerteten Gefährdungen beseitigt sind. Zu den Fragen im Einzelnen:Welchen Lehrgang nach TRGS 519 muss der Mitarbeiter haben (Anlage 3, 4, oder 5)?Aus der Sicht der Arbeitssicherheit ist als Erstes abzuklären, ob in der Genehmigung zur Annahme von Baumischabfällen über Nebenbestimmungen ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 6020

In welchem Umfang ist es in Laboren zulässig, Chemikalienreste und nicht mehr benötigte Proben über den Ausguss zu entsorgen?

Grundsätzlich sind hier zwei verschiedene Rechtsbereiche zu betrachten. Zum einen das Arbeitsschutzrecht und zum anderen das Umweltrecht der Länder. Zu dem Umweltrecht können wir keine Aussage treffen. Hierzu wenden Sie sich btte an die zuständige Umweltbehörde.Die Regelungen zur Beseitigung von Abfällen finden sich in der TRGS 526 "Laboratorien" und in der DGUV Information 213-850 "Sicheres ...

Stand: 25.04.2019

Dialog: 3682