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Ist für den Ausbau von PAK-belastetem Teerkork eine besondere Zulassung erforderlich oder reicht die Zulassung nach TRGS 519 (Asbest)?

Die Zulassung nach TRGS 519 reicht unserer Einschaätzung nach nicht aus. Für die von Ihnen beschriebene Tätigkeit des Ausbau von PAK belasteten Teerkork ist die TRGS 524 "Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen" anzuwenden. Hier finden sich in der Anlage 2a und 2b Anforderungen an die die "Allgemeine Fachkunde" für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in kontaminierten Bere ...

Stand: 27.03.2020

Dialog: 21230

Darf der SiGeKo die Aufgaben eines Koordinators für kontaminierte Bereiche gem. TRGS 524 mit übernehmen, wenn er dafür entsprechende Fachkunde hat?

Werden Arbeiten in kontaminierten Bereichen von mehreren Auftragnehmern – gegebenenfalls auch deren Nachunternehmen – durchgeführt, haben nach § 15 Abs. 4 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) alle Arbeitgeber, Auftraggeber und Auftragnehmer bei der Koordinierung der verschiedenen Tätigkeiten zusammenzuwirken. Im Hinblick auf die besonderen Gefahren bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen hat ...

Stand: 30.03.2023

Dialog: 43764

Welche Qualifikationen gemäß TRGS 519 müssen vorliegen, wenn Baumischabfälle durch Asbest verunreinigt werden können?

können. Bei den beschriebenen Sortiertätigkeiten sollten in der Regel (neben den Schutzmaßnahmen nach den §§ 8 und 9 der GefStoffV) die Schutzmaßnahmen des § 10 "Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen" der GefstoffV zu treffen sein, wobei eine Sortierung von Baumischabfällen nach den gefahrstoffrechtlichen Vorschriften grundsätzlich ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 6020