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Wie begründet sich das Zusammenlagerungsverbot von Stoffen unterschiedlicher Lagerklassen in diesem Fall?

Grundsätzlich dürfen Gefahrstoffe und Lagergüter nur in den Fällen gemeinsam gelagert werden, in denen eine Erhöhung der Gefährdung ausgeschlossen werden kann. Dies gilt als erfüllt, wenn die Gefahrstoffe/Lagergüter gleichartige Gefahreneigenschaften aufweisen und gleichartige Sicherheitsmaßnahmen erfordern (TRGS 510 Abschnitt 13.1 und 13.2)Von einer Erhöhung in diesem Sinne kann ausgegangen werde ...

Stand: 25.08.2025

Dialog: 44164

Unter welchen Bedingungen verliert ein FWF90 Gefahrstoffschrank bei der Verbringung an einen anderen Ort seine Zulassung?

Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht darf gemäß der TRGS 510 "Lagerung von Gefahtstoffen in ortsbeweglichen Behältern" ein Sicherheitsschrank nach DIN 12925-1 weiter genutzt werden. Auch werden damit bei bestimmungsgemäßer Verwendung die Anforderungen nach Nummer 4 und 12 sowie Anlage 5 der TRGS 510 bei der Lagerung von entzündbaren Flüssigkeiten erfüllt (Anlage 3 zu TRGS 510). Wird dieser Schrank ...

Stand: 12.03.2020

Dialog: 43083

Wie ist bei der Getrenntlagerung von Gefahrstoffen im Freien zu verfahren?

werden, wenn Sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu dem Schluss kommen, dass diese Schutzmaßnahmen auch für die Lagerung im Freien zumindest einen gleichwertigen Schutz und Sicherheit, wie die formulierten Anforderungen der TRGS 510 zur Lagerung im Freien, sicherstellen.Ob es sich dabei formal um eine Zusammenlagerung oder Lagerung in verschiedenen Lagerabschnitten handelt, ist aus unserer Sicht nicht relevant. ...

Stand: 21.09.2021

Dialog: 43584