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Kann man aus Nummer 1 Absatz 4 Ziffer 2 der TRGS 510 ableiten, dass das Regelwerk in Kfz-Werkstätten keine Anwendung findet?

Nein, die TRGS 510 findet auch in Kfz-Werkstätten Anwendung soweit dort Gefahrstoffe oberhalb der in Tabelle 1 angegebenen Mengen gelagert werden. Die angesprochenen Ausnahmen in Ziffer 2 besagen lediglich, dass bei Tätigkeiten mit diesen Gefahrstoffen, die über eine passive Lagerung hinausgehen, zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden müssen.In Abschnitt 1, Absatz 4 heißt ...

Stand: 21.05.2019

Dialog: 19389

Ist es möglich Gasflaschen (unter 20 kg) in einem Tanklager zu lagern, wenn man diese in einem zusätzlichen Sicherheitsschrank unterbringt?

Die Regelungen der Getrenntlagerung und der Separatlagerung sind in Abschnitt 13 der TRGS 510 beschrieben. Bei einer Gesamtmenge aller Gefahrstoffe (hier Kraftstoff und Kältemittel) von bis zu 200 kg müssen die dort beschriebenen Maßnahmen nicht ergriffen zu werden (Abschnitt 13.1 der TRGS 510). Für größere Mengen ist hier eine Separatlagerung vorzusehen.Ottokraftstoff und Dieselkraftstoff sind de ...

Stand: 22.04.2022

Dialog: 43550

Dürfen Gasflaschen (Acetylen und Sauerstoff, 50 Liter) an einem Schweißarbeitsplatz ständig in der Schlosserei verbleiben?

Nach § 2 Absatz 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist Lagern das Aufbewahren zur späteren Verwendung sowie zur Abgabe an andere. Es schließt die Bereitstellung zur Beförderung ein, wenn die Beförderung nicht innerhalb von 24 Stunden nach der Bereitstellung oder am darauffolgenden Werktag erfolgt. Ist dieser Werktag ein Samstag, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags.Im Anwendungsber ...

Stand: 29.11.2021

Dialog: 20221