Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 3 von 3 Treffern

Ist aus der GefStoffV zwingend herzuleiten, dass Sicherheitsdatenblätter vorliegen müssen, auch wenn es Betriebsanweisungen und eine Gefahrstoffdatenbank als Informationsquelle gibt?

." Die Ausführungen sind u. E. an dieser Stelle eindeutig, d. h. Sicherheitsdatenblätter müssen vorliegen, unabhängig davon, dass Betriebsanweisungen und eine/mehrere Gefahrstoffdatenbank(en) vorliegen. Ihre Mitarbeiter sollen/müssen die Sicherheitsdatenblätter auch nicht lesen. Sie haben den Zweck, dass sie als Informationsgrundlage für Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung (für die Mitarbeiter) dienen ...

Stand: 04.10.2016

Dialog: 16703

Was bedeutet es, wenn im Sicherheitsdatenblatt die Angabe "nur für gewerbliche Anwender" steht?

Der Text "Nur für gewerbliche Anwender" hat seine Grundlage in der EG-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH). Nach deren Anhang XVII Nr. 28, 29 und 30 muss die Verpackung von Stoffen und Gemischen, die als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend eingestuft sind, mit dieser Aufschrift versehen sein. Gleiches gilt für entzündliche, leichtentzündliche oder hochentzündliche Stoffe und ...

Stand: 10.08.2017

Dialog: 29726

Kann in Bezug auf die erforderlichen betrieblichen Sicherheitsdatenblätter auf das Gefahrstoffinformationssystem GESTIS verwiesen werden?

Ein solches Vorgehen ist rein rechtlich nicht möglich. Die Gefahrstoffverordnung sieht vor, dass der Arbeitgeber ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen hat. In diesem Verzeichnis ist auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter zu verweisen (§ 6 Abs. 12 Gefahrstoffverordnung). Wer entgegen § 6 Absatz 12 Satz 1 oder Satz 2 ein Gefahrstoffverzeichnis nicht, nicht richtig ...

Stand: 31.03.2016

Dialog: 18217