Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 3 von 3 Treffern

Wie muss ein Lager für Sauerstoffflaschen von außen gekennzeichnet werden?

zu verbieten. Auf die Verbote muss deutlich erkennbar und dauerhaft mit dem Verbotszeichen P003 „Keine offene Flamme; Feuer, offene Zündquelle und Rauchen verboten“ gemäß ASR A1.3 hingewiesen werden.(10) Lagerabschnitte, in denen Gefahrstoffe gelagert werden, sind gemäß ASR A1.3 zu kennzeichnen. Die Warnzeichen nach ASR A1.3 Anhang 1 Abschnitt 2 für bestimmte Gefahrstoffe sind anzubringen, wenn mehr ...

Stand: 19.07.2024

Dialog: 43596

Dürfen Gefahrstoffetiketten/Piktogramme auf gereinigten IBCs verbleiben?

In der TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" ist unter der Nummer 4.3 "Kennzeichnung" Absatz 13 hierzu nachzulesen:"Etiketten oder Kennzeichnungsschilder sind deutlich sichtbar und dauerhaft anzubringen und dürfen nicht überschrieben werden. Ungültig gewordenen Etiketten und Schilder sind zu entfernen, zu überkleben oder anderweitig unkenntlich zu machen. Etiket ...

Stand: 15.04.2024

Dialog: 43914

Dürfen Behälter und Kanister, die mit alten Gefahrstoffsymbolen gekennzeichnet sind, in Putzräumen noch gelagert werden?

Die Frage wird durch die TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen", Punkt 4.3 Absatz 3 beantwortet. Dort heißt es: "Das Umetikettieren von der alten Kennzeichnung nach EG-Richtlinien auf die neue Kennzeichnung nach CLP-Verordnung ist nicht notwendig, wenn sich keine zusätzlichen relevanten Sicherheitsinformationen ergeben haben. Dies gilt insbesondere für Originalge ...

Stand: 02.08.2017

Dialog: 29910