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Rechercheergebnisse

Ergebnisse 41 bis 41 von 41 Treffern

Fragen zur erforderlichen Kennzeichnung auf der Verpackung und in der Werbung (Webshop)

auf dem Kennzeichnungsetikett erscheinen dürfen (in einem extra Abschnitt für „Ergänzende Informationen“ siehe Artikel 32), wenn diese zusätzliche Erkenntnisse beinhalten und in keinem Widerspruch zu den anderen Informationen stehen.„Artikel 25 Ergänzende Informationen auf dem Kennzeichnungsetikett (1) Besitzt ein Stoff oder Gemisch, der bzw. das als gefährlich eingestuft ist, die in Anhang II Abschnitte 1.1 und 1.2 ...

Stand: 11.05.2017

Dialog: 27311

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