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Wie kann der Umgang mit geringen Mengen an Gefahrstoffen vernünftig eingeschätzt werden, ohne eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren?

oder freigesetzt werden können." Die Gefährdungsbeurteilung ist zu dokumentieren.Hierbei müssen vor allem die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin/ der Betriebsarzt beteiligt werden. Kommen alle, die für den Arbeitsschutz im Betrieb Verantwortung tragen, zu dem Ergebnis, dass eine geringe Gefährdung vorliegt, kann von einer zutreffenden Bewertung ausgegangen werden. Alle Maßnahmen ...

Stand: 13.05.2024

Dialog: 13207

Wer darf den Umgang mit Diisocyanaten schulen?

und Schutzmaßnahmen" u.a. dementsprechend überarbeiten.(...)„Die Entwicklung des Schulungskonzeptes und der Schulungsmaterialien liegt in der alleinigen Verantwortung der Herstellerverbände.“. ISOPA (der europäische Handelsverband für Hersteller von aromatischen Diisocyanaten) und ALIPA (ein europäischer Verband der Produzenten aliphatischer Isocyanate) haben sich dazu verpflichtet ein Schulungskonzept ...

Stand: 30.01.2023

Dialog: 43759

Wie soll die Forderung, ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen, in einem Betrieb umgesetzt werden, in dem mehrere Fremdfirmen tätig sind?

“ die Verantwortung für die Steuerung des Prozesses hat.Der beauftragende Arbeitgeber muss also unter Beteiligung der beauftragten Unternehmen planen und entscheiden, wie in seinem Betrieb die Zusammenarbeit geregelt wird, welche Informationen wann wem bereitzustellen sind und welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Bei dem Prozess werden die verschiedenen Arbeitgeber ihrerseits wieder von deren Fachkräften ...

Stand: 15.04.2021

Dialog: 20555