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Verkauf und Abbrennen von Feuerwerkskörpern - welche Behörden sind zuständig?

Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, die den Verkauf von Feuerwerkskörpern betreffen, wird von den örtlich zuständigen Arbeitsschutzbehörden (in NRW die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz) überwacht. Für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern sind die örtlichen Ordnungsbehörden zuständig. ...

Stand: 18.12.2018

Dialog: 1109

Welche Anforderungen gelten für den Verkauf von Feuerwerk im Einzelhandel?

: Eine für die Lagerung und den Verkauf der Feuerwerkskörper verantwortliche Person muss stets am Verkaufsstand anwesend sein oder ihn, z. B. in einem kleineren Einzelhandelsgeschäft, von der Kasse aus stets in seinem Blickfeld haben. Er hat auch für die Einhaltung des Rauchverbotes Sorge zu tragen und darauf zu achten, dass Feuerwerkskörper der Kategorie 1 nicht an Personen unter 12 Jahren und der Kategorie 2 ...

Stand: 09.10.2019

Dialog: 12372

Was muß vor dem erstmaligen Verkauf von Silvesterfeuerwerk beachtet werden?

1. Der Unternehmer / Betrieb, der erstmals Kleinstfeuerwerk (Klasse I) und Kleinfeuerwerk (Klasse II) verkaufen will, muss dies mindestens zwei Wochen vor Aufnahme der Verkaufstätigkeit der zuständigen Behörde anzeigen (§ 14 Sprengstoffgesetz, in NRW: Bezirksregierungen). In der Anzeige ist die mit der Leitung des Betriebes, der Zweigniederlassung oder Zweigstelle beauftragte Person anzugeben ...

Stand: 24.03.2025

Dialog: 2283