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Können bei einem Lager für pyrotechnische Gegenstände die erforderlichen Schutz- und Sicherheitsabstände durch feuerfeste Wände und Decken eingeschränkt werden oder gar entfallen?

Maßnahmen bzw. besonderen Schutzmaßnahmen erforderlich sind. In solchen Fällen ist oftmals eine Begutachtung des Vorhabens durch einen Sachverständigen erforderlich.Sicherheitsabstände:Es ist die Anlage 2 in Verbindung mit der Tabelle 7 des Anhangs zu § 2 der 2. SprengV zu beachten. Eine Verringerung bzw. ein Entfallen der Sicherheitsabstände ist in diesen Vorschriften nicht vorgesehen. Die Tabelle 7 ...

Stand: 18.12.2018

Dialog: 6871

Was muss ich beachten, wenn ich von zu Hause aus über einen Online-Shop Feuerwerk vertreiben möchte?

Gemäß Anlage 7 zum Anhang der Zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV) dürfen im "nicht gewerblichen Bereich" in einem "nicht bewohnten Raum" (hier: Keller) eines "Gebäudes mit Wohnraum" (hier: Wohnhaus) max. 10 kg (netto) pyrotechtechnische Gegenstände der Kategorie 1 (vormals Klasse I) aufbewahrt werden.Der von Ihnen beschriebene Kellerraum ist geeignet, wenn er allseitig ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 20875

Wir brauchen Info über die Einlagerung von pyrotechnischen Gegenständen gem. UN0336 und UN0337. Welche Eigenschaften soll das Lager haben?

“) zu entnehmen.2.           Welche Erlaubnisse sind nötig?Abhängig von den jeweiligen Kategorien der explosionsgefährlichen Stoffe bzw. der pyrotechnischen Gegenstände können beim Umgang und Verkehr eine („Firmen-“) Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz - SprengG und für das Personal Befähigungsscheine nach § 20 SprengG erforderlich sein. Bei Überschreiten bestimmter Mengenschwellen (Siehe Anlage 6 zum Anhang ...

Stand: 20.01.2021

Dialog: 43447