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Dürfen Airbags in einem Arbeitsraum ohne einen speziellen Schrank gelagert werden?

in einem geeigneten Schrank aufbewahrt werden. Die max. Lagermenge 10 kg Netto-Explosiv-Masse (NEM) ist zu beachten. Weiterhin müssen die Einheiten geordnet auf der Rückseite des Airbags gelagert werden. Werden Airbageinheiten falsch herum gelagert, könnte aus dem Airbagmodul ein Geschoss werden. Der Schrank muss abschließbar sein und an dem Mauerwerk gegen das Wegnehmen gesichert werden. Zusätzlich muss ...

Stand: 08.01.2022

Dialog: 43437

Ist bei der Lagerung von Fahrerairbag und Gurtstraffer die Nettoexplosivmasse der Bauteile auch bei geschlossenen Behältern für die Berechnung der GESAMT- Nettoexplosivmasse im Lager zu berücksichtigen?

der genehmigungsfreien Höchstlagermenge keine Berücksichtigung. Somit sind – unabhängig von der Verpackung – sämtliche Airbag- und Gurtstraffereinheiten bei der Berechnung der max. zulässigen Nettoexplosivstoffmasse im Lager zu berücksichtigen.Sollen Airbag- und Gurtstraffereinheiten abweichend von Nr. 4.1 Abs. 1 des Anhangs zu § 2 der 2. SprengV i.V. mit der Anlage 6 („kleine-Mengen-Regelung“) aufbewahrt werden, dann ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 42396

Was ist beim Umgang mit Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten zu beachten?

" ist ein nach § 17 SprengG genehmigtes Lager nicht erforderlich. Die max. zulässigen Mengen, die im Rahmen der "kleinen Mengen" genehmigungsfrei gelagert werden dürfen, sind in der Anlage 6 zum Anhang zu § 2 der 2. SprengV genannt. Im Übrigen sind die Nrn. 4.1 und 4.2 des Anhangs zu § 2 der 2. SprengV und die Sprengstofflager-Richtlinie "Lagerung von Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten" (SprengLR 240 ...

Stand: 04.04.2023

Dialog: 4137