Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 3 von 3 Treffern

Ist bei der Lagerung von Fahrerairbag und Gurtstraffer die Nettoexplosivmasse der Bauteile auch bei geschlossenen Behältern für die Berechnung der GESAMT- Nettoexplosivmasse im Lager zu berücksichtigen?

Für die Aufbewahrung von Airbag- und Gurtstraffereinheiten sind die einschlägigen Vorschriften des Sprengstoffrechts, insbesondere die 2. SprengV i.V. mit der SprengLR 240 zu beachten.Airbag- und Gurtstraffereinheiten dürfen bis zu den in Nr. 4.1 Abs. 1 des Anhangs zu § 2 der 2. SprengV sowie der Anlage 6 festgelegten Nettoexplosivstoffmassen (kleine Mengen) unter Beachtung der Anforderungen ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 42396

Welchen konkreten Mengen an Schwarzpulver und Nitrocellulose-Pulver dürfen zusammen gelagert werden?

Bei der Aufbewahrung nur einer der beiden genannten Stoffe gelten die in der Frage genannten Höchstwerte.Bei einer Zusammenlagerung gilt die Gesamtmenge aus beiden Stoffen der gefährlichsten Stoffart (also dem Schwarzpulver) zugehörig. Die Aufteilung wieviel Schwarzpulver (SP) oder Nitrocellulosepulver (NC) gelagert werden, liegt in der Entscheidung des Schützen.Insgesamt darf also bei der Zusamme ...

Stand: 09.05.2022

Dialog: 8957

Sind Sprengstoffe in einem Verzeichnis aufzulisten? Wenn ja, welche Rechtsgrundlage gibt darüber Auskunft? Gilt dies auch für die Polizeidienststellen?

es im § 6 "Freistellung vom Genehmigungsvorbehalt" einen Hinweis auf die Nr. 4 des Anhanges (Seite 36 von 39). Dort ist eine Tabelle zu finden, in der die "kleine Menge" definiert ist.Es ist zu beachten, daß je nach Stoff/Gegenstand (ex) unterschiedliche Anforderungen an die Aufzeichnungspflicht bestehen. ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 7149