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Ist bei der Lagerung von Fahrerairbag und Gurtstraffer die Nettoexplosivmasse der Bauteile auch bei geschlossenen Behältern für die Berechnung der GESAMT- Nettoexplosivmasse im Lager zu berücksichtigen?

der genehmigungsfreien Höchstlagermenge keine Berücksichtigung. Somit sind – unabhängig von der Verpackung – sämtliche Airbag- und Gurtstraffereinheiten bei der Berechnung der max. zulässigen Nettoexplosivstoffmasse im Lager zu berücksichtigen.Sollen Airbag- und Gurtstraffereinheiten abweichend von Nr. 4.1 Abs. 1 des Anhangs zu § 2 der 2. SprengV i.V. mit der Anlage 6 („kleine-Mengen-Regelung“) aufbewahrt werden, dann ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 42396

Sind Sprengstoffe in einem Verzeichnis aufzulisten? Wenn ja, welche Rechtsgrundlage gibt darüber Auskunft? Gilt dies auch für die Polizeidienststellen?

Aus dem Sprengstoffgesetz (SprengG) ergibt sich aus dem § 1 Absatz 4, daß das Gesetz für die Vollzugspolizei der Länder nicht gilt.Soweit das Sprengstoffgesetz nicht gilt, gelten das ChemG und die Gefahrstoffverordnung, also u.a. auch die dort genannten relativ allgemein formulierten Aufzeichnungspflichten nach § 7 Abs. 8.Die Polizei ist gut beraten, sich bei der Konkretisierung der GefStoffV an d ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 7149

Was ist beim Umgang mit Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten zu beachten?

" ist ein nach § 17 SprengG genehmigtes Lager nicht erforderlich. Die max. zulässigen Mengen, die im Rahmen der "kleinen Mengen" genehmigungsfrei gelagert werden dürfen, sind in der Anlage 6 zum Anhang zu § 2 der 2. SprengV genannt. Im Übrigen sind die Nrn. 4.1 und 4.2 des Anhangs zu § 2 der 2. SprengV und die Sprengstofflager-Richtlinie "Lagerung von Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten" (SprengLR 240 ...

Stand: 04.04.2023

Dialog: 4137