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Was ist beim Umgang mit Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten zu beachten?

, GefahrenmerkmaleLagerung, BeförderungEntsorgungpraktischer Teil.Die Durchführenden dieser Schulungen sollten über die entsprechenden Kenntnisse und praktischen Erfahrungen sowie möglichst über einen Befähigungsschein verfügen. (...)"Geeignete Lehrgänge werden z.B. von Automobilherstellern, Handwerkskammern, Kfz-Innungen oder privaten Schulungsanbietern durchgeführt.3. Anzeige der Lagerung: Gemäß § 14 SprengG muss ...

Stand: 04.04.2023

Dialog: 4137

Ist bei der Lagerung von Fahrerairbag und Gurtstraffer die Nettoexplosivmasse der Bauteile auch bei geschlossenen Behältern für die Berechnung der GESAMT- Nettoexplosivmasse im Lager zu berücksichtigen?

Für die Aufbewahrung von Airbag- und Gurtstraffereinheiten sind die einschlägigen Vorschriften des Sprengstoffrechts, insbesondere die 2. SprengV i.V. mit der SprengLR 240 zu beachten.Airbag- und Gurtstraffereinheiten dürfen bis zu den in Nr. 4.1 Abs. 1 des Anhangs zu § 2 der 2. SprengV sowie der Anlage 6 festgelegten Nettoexplosivstoffmassen (kleine Mengen) unter Beachtung der Anforderungen ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 42396

Sind Sprengstoffe in einem Verzeichnis aufzulisten? Wenn ja, welche Rechtsgrundlage gibt darüber Auskunft? Gilt dies auch für die Polizeidienststellen?

Aus dem Sprengstoffgesetz (SprengG) ergibt sich aus dem § 1 Absatz 4, daß das Gesetz für die Vollzugspolizei der Länder nicht gilt.Soweit das Sprengstoffgesetz nicht gilt, gelten das ChemG und die Gefahrstoffverordnung, also u.a. auch die dort genannten relativ allgemein formulierten Aufzeichnungspflichten nach § 7 Abs. 8.Die Polizei ist gut beraten, sich bei der Konkretisierung der GefStoffV ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 7149