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Wie ist der Verkauf/Weiterverkauf von Airbags und Gurtstraffern an Firmen bzw. Privatpersonen geregelt?

in ausgebautem Zustand durch geschultes Personal (§ 4 Abs. 3 der ersten Sprengverordnung - 1 .SprengV).Der Umgang mit solchen Gegenständen durch andere Personen (ungeschultes Personal, Privatleute, Kunden) ist nur dann von den o. a. Vorschriften weitestgehend befreit, wenn die pyrotechnischen Gegenstände P1 in Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen fest eingebaut sind (z. B. fertige Lenkräder, Lenksäulen, Sitze etc ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 5463

Wer darf die Unterweisung für Verkäufer und Händler von Pyrotechnik durchführen?

Nach § 24 i.V.m. § 19 Sprengstoffgesetz obliegt dem Betriebsinhaber (Unternehmer) die Pflicht zur Unterweisung der Beschäftigten. Dabei kann der Unternehmer die Pflicht zur Unterweisung an andere verantwortliche Personen (z. B. Betriebsleiter, interne Aufsichtspersonen) delegieren. Die Unterweisungen dürfen jedoch nur von Personen durchgeführt werden, die mit den Unfall- und Gesundheitsgefahren, d ...

Stand: 24.03.2025

Dialog: 17220

Benötigt ein Mitarbeiter eine Unterweisung im Umgang mit Airbagmodulen der Klasse T1/P1, wenn der Mitarbeiter Autositze zur Vernichtung der Airbagmodule vorbereitet?

!) zum Zwecke der Vernichtung auslöst, reicht eine Fachkundeunterweisung aus.Für alle weiteren Arbeiten an /mit den Airbagmodulen (z.B. Zünden nicht original eingebauter Airbagmodule ausserhalb des verschlossenen Fahrzeuginnenraumes oder Ausbau von Airbagmodulen, die eigentlich hätten auslösen müssen, es aber nicht getan haben) ist eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis (§ 7 SprengG, für die Firma ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 12185