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Wann muß spätestens eine Verlängerung für den Befähigungsschein nach § 20 des Sprengstoffgesetzes beantragt werden?

Eine Verlängerung muss vor dem Ablauf der Laufzeit beantragt werden. Da das Sprengstoffgesetz - SprengG - aber keine "Verlängerung", sondern nur eine "Ausstellung" kennt, ist es für die Bearbeitung durch die Behörde ohne Bedeutung. Allerdings hat die Behörde einen Ermessensspielraum bei der Beurteilung, ob für die (Neu-)Ausstellung des Befähigungsscheines die Voraussetzungen ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 2555

Welche Verpflichtungen ergeben sich für eine Firma aufgrund einer Namensänderung in Bezug auf Erlaubnis und Befähigungsscheine nach SprengG?

Die Namensänderung ist der zuständigen Arbeitsschutzbehörde anzuzeigen (§ 14 Sprengstoffgesetz - SprengG). Diese entscheidet dann, ob eine Änderung oder sogar eine Neuausstellung der Erlaubnis nach § 7 SprengG (bei einem Wechsel der juristischen Person) erforderlich ist. In Bezug auf die Befähigungsscheine sind keine Änderungen notwendig. Hier erfolgt später (nach Erhalt der neuen bzw. geänderten ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 3368

Wie ist der Verkauf/Weiterverkauf von Airbags und Gurtstraffern an Firmen bzw. Privatpersonen geregelt?

pyrotechnische Gegenstände dürfen nur an Firmen mit eingeschränkt fachkundigem Personal abgegeben werden, komplette Fahrzeugteile mit fest eingebauten pyrotechnischen Gegenständen dürfen an andere Firmen abgegeben werden, ohne dass geprüft werden muss, ob fachkundiges Personal vorhanden ist. ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 5463