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Wie ist der Verkauf/Weiterverkauf von Airbags und Gurtstraffern an Firmen bzw. Privatpersonen geregelt?

in ausgebautem Zustand durch geschultes Personal (§ 4 Abs. 3 der ersten Sprengverordnung - 1 .SprengV).Der Umgang mit solchen Gegenständen durch andere Personen (ungeschultes Personal, Privatleute, Kunden) ist nur dann von den o. a. Vorschriften weitestgehend befreit, wenn die pyrotechnischen Gegenstände P1 in Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen fest eingebaut sind (z. B. fertige Lenkräder, Lenksäulen, Sitze etc ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 5463

Muss der Betriebsinhaber beim Umgang mit Airbags seine Sachkunde nachweisen und ist eine Anzeige notwendig?

sein.Zudem muss jeder Unternehmer, in dessen Betrieb mit Airbags und Gurtstraffern umgegangen wird, dies zuvor der zuständigen Behörde nach (§ 14 SprengG) anzeigen.Rechtsgrundlage hierfür ist der § 4 Abs.3 (1.SprengV)Neu ist, dass eine Zulassungsvoraussetzung zur Erlangung des Befähigungsscheins (§ 20 SprengG) die hier beschriebene Eingeschränkte Fachkunde ist. Alternative wäre eine sechsmonatige Tätigkeit ...

Stand: 05.05.2025

Dialog: 745

Muss eine behördliche Anzeige erfolgen, wenn pyrotechnische Fahrzeugbauteile durch Auslösung in eingebautem Zustand unschädlich gemacht werden?

sind folgende Tätigkeiten mit Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten zu verstehen:1. Ein- und Ausbau2. Aufbewahren (Lagern)3. Vernichten4. Verbringen (Befördern)5. Erwerben, Vertreiben sowie das Überlassen einschließlich des Vermittelns6. EntsorgenGrundsätzlich besteht für jeden Gewerbetreibenden, der eine oder mehrere der aufgeführten Tätigkeiten ausübt, gemäß § 14 des SprengG die Pflicht, zwei Wochen ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 20202