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Muss eine behördliche Anzeige erfolgen, wenn pyrotechnische Fahrzeugbauteile durch Auslösung in eingebautem Zustand unschädlich gemacht werden?

vor Aufnahme dieser Tätigkeiten eine Anzeige bei der jeweils zuständigen Behörde einzureichen.Mit der Anzeige ist die verantwortliche Person im Betrieb anzugeben. Verantwortliche Personen können entweder der Inhaber des Betriebes oder die von ihm beauftragte fachkundige Person sein, die Aufsichts- und Weisungsbefugnis im Betrieb besitzt. Ebenso ist ein späterer Wechsel der verantwortlichen Person ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 20202

Welche Verpflichtungen ergeben sich für eine Firma aufgrund einer Namensänderung in Bezug auf Erlaubnis und Befähigungsscheine nach SprengG?

Erlaubnis) eine Anzeige nach § 21 SprengG über die verantwortlichen Personen. ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 3368

Muss der Betriebsinhaber beim Umgang mit Airbags seine Sachkunde nachweisen und ist eine Anzeige notwendig?

Beim Umgang mit Airbags und Gurtstraffern der Kategorie P1 muss der Betriebsinhaber selbst nicht zwangsläufig die „Eingeschränkte Fachkunde“ besitzen, es sei denn, er geht persönlich damit um oder betreibt Verkehr mit diesen.Von Beschäftigten die bestimmungsgemäße Tätigkeiten (z. B. Aufbewahren, Ein- und Ausbau, Verbringen) mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie P1 (Airbags und Gurtstraffe ...

Stand: 05.05.2025

Dialog: 745