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Ist beim Umgang mit Airbags eine Sachkunde nachzuweisen und ist eine Anzeige notwendig?

Beim Umgang mit Airbags und Gurtstraffern der Kategorie P1 muss der Betriebsinhaber selbst nicht zwangsläufig die „Eingeschränkte Fachkunde“ besitzen, es sei denn, er geht persönlich damit um oder betreibt Verkehr mit diesen.Von Beschäftigten die bestimmungsgemäße Tätigkeiten (z. B. Aufbewahren, Ein- und Ausbau, Verbringen) mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie P1 (Airbags und Gurtstraffe ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 745

Wie ist der Verkauf/Weiterverkauf von Airbags und Gurtstraffern an Firmen bzw. Privatpersonen geregelt?

Der Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen, die in Fahrzeugteilen eingebaut sind, unterliegt den Bestimmungen des Sprengstoffrechtes. Grundsätzlich sind für den Umgang und den Verkehr eine Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz und ein Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz erforderlich. Diese und weitere Vorschriften gelten jedoch nicht für den Umgang mit Gegenständen der Klasse P1 in ausge ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 5463

Wann muß spätestens eine Verlängerung für den Befähigungsschein nach § 20 des Sprengstoffgesetzes beantragt werden?

mit einem Wiederholungslehrgang ausreichend erfüllt sind oder ob ein neuer Grund- oder Sonderlehrgang erforderlich ist. Sofern zwischen Ablauf und neuem Antrag mehr als 1 - 2 Jahre vergangen sind, ist damit zu rechnen, dass ein neuer Grund-/Sonderlehrgang gefordert wird. ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 2555