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Welche Verpflichtungen ergeben sich für eine Firma aufgrund einer Namensänderung in Bezug auf Erlaubnis und Befähigungsscheine nach SprengG?

Die Namensänderung ist der zuständigen Arbeitsschutzbehörde anzuzeigen (§ 14 Sprengstoffgesetz - SprengG). Diese entscheidet dann, ob eine Änderung oder sogar eine Neuausstellung der Erlaubnis nach § 7 SprengG (bei einem Wechsel der juristischen Person) erforderlich ist. In Bezug auf die Befähigungsscheine sind keine Änderungen notwendig. Hier erfolgt später (nach Erhalt der neuen bzw. geänderten ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 3368

Muss der Betriebsinhaber beim Umgang mit Airbags seine Sachkunde nachweisen und ist eine Anzeige notwendig?

sein.Zudem muss jeder Unternehmer, in dessen Betrieb mit Airbags und Gurtstraffern umgegangen wird, dies zuvor der zuständigen Behörde nach (§ 14 SprengG) anzeigen.Rechtsgrundlage hierfür ist der § 4 Abs.3 (1.SprengV)Neu ist, dass eine Zulassungsvoraussetzung zur Erlangung des Befähigungsscheins (§ 20 SprengG) die hier beschriebene Eingeschränkte Fachkunde ist. Alternative wäre eine sechsmonatige Tätigkeit ...

Stand: 05.05.2025

Dialog: 745

Muss eine behördliche Anzeige erfolgen, wenn pyrotechnische Fahrzeugbauteile durch Auslösung in eingebautem Zustand unschädlich gemacht werden?

sind folgende Tätigkeiten mit Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten zu verstehen:1. Ein- und Ausbau2. Aufbewahren (Lagern)3. Vernichten4. Verbringen (Befördern)5. Erwerben, Vertreiben sowie das Überlassen einschließlich des Vermittelns6. EntsorgenGrundsätzlich besteht für jeden Gewerbetreibenden, der eine oder mehrere der aufgeführten Tätigkeiten ausübt, gemäß § 14 des SprengG die Pflicht, zwei Wochen ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 20202