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Muss der Betriebsinhaber beim Umgang mit Airbags seine Sachkunde nachweisen und ist eine Anzeige notwendig?

sein.Zudem muss jeder Unternehmer, in dessen Betrieb mit Airbags und Gurtstraffern umgegangen wird, dies zuvor der zuständigen Behörde nach (§ 14 SprengG) anzeigen.Rechtsgrundlage hierfür ist der § 4 Abs.3 (1.SprengV)Neu ist, dass eine Zulassungsvoraussetzung zur Erlangung des Befähigungsscheins (§ 20 SprengG) die hier beschriebene Eingeschränkte Fachkunde ist. Alternative wäre eine sechsmonatige Tätigkeit ...

Stand: 05.05.2025

Dialog: 745

Wie ist der Verkauf/Weiterverkauf von Airbags und Gurtstraffern an Firmen bzw. Privatpersonen geregelt?

in ausgebautem Zustand durch geschultes Personal (§ 4 Abs. 3 der ersten Sprengverordnung - 1 .SprengV).Der Umgang mit solchen Gegenständen durch andere Personen (ungeschultes Personal, Privatleute, Kunden) ist nur dann von den o. a. Vorschriften weitestgehend befreit, wenn die pyrotechnischen Gegenstände P1 in Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen fest eingebaut sind (z. B. fertige Lenkräder, Lenksäulen, Sitze etc ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 5463

Wann muß spätestens eine Verlängerung für den Befähigungsschein nach § 20 des Sprengstoffgesetzes beantragt werden?

mit einem Wiederholungslehrgang ausreichend erfüllt sind oder ob ein neuer Grund- oder Sonderlehrgang erforderlich ist. Sofern zwischen Ablauf und neuem Antrag mehr als 1 - 2 Jahre vergangen sind, ist damit zu rechnen, dass ein neuer Grund-/Sonderlehrgang gefordert wird. ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 2555