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Hat sich durch die begriffliche Änderung - sonstige beauftragte Personen - zu "einer an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligten Person nach Kapitel 1.3 ADR" etwas geändert?

über das Ordnungswidrigkeitenrecht. Die Grundlage für die Bestellung von "beauftragten Personen" sowie "sonstigen verantwortlichen Personen" ergibt sich aus dem § 9 (2) "Handeln für einen anderen" Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). (2) Ist jemand von dem Inhaber eines Betriebes oder einem sonst dazu Befugten 1. beauftragt, den Betrieb ganz oder zum Teil zu leiten, oder 2. ausdrücklich beauftragt, in eigener Verantwortung ...

Stand: 04.08.2015

Dialog: 24445

Muss der Entlader Kesselwagen reinigen, wenn diese bereits verschmutzt eingegangen sind?

hiermit beauftragt werden. ...

Stand: 19.03.2019

Dialog: 13170

Welche Rechtssicherheit gibt es für Verlader von LKWs bei der Übergabe des beladenen Fahrzeugs an den Fahrer?

der Praxis hat sich bewährt, dass ein Fahrzeug beladen wird, der Fahrzeugführer die Ladungssicherung durchführt, sich dann beim Verlader (oder seinem Beauftragten) meldet. Dieser schaut sich dann die Ladungssicherung kurz an und, sofern die Ladungssicherung in Ordnung ist, erhält der Fahrzeugführer dann die Frachtpapiere (Vier-Augen-Prinzip) und kann seine Fahrt beginnen. Die Dokumentation mittels ...

Stand: 31.01.2019

Dialog: 2582