Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 4 von 4 Treffern

Wie muss der Gefahrzettel (Label) nach ADR farblich korrekt gestaltet sein?

Die Bezettelungsvorschriften finden sich in Unterabschnitt 5.2.2.1 des ADR. Hier ist u. a. folgendes nachzulesen:"5.2.2.1.1 Für jeden in Kapitel 3.2 Tabelle A aufgeführten Stoff oder Gegenstand sind die in Spalte 5 angegebenen Gefahrzettel anzubringen, sofern durch eine Sondervorschrift in Spalte 6 nichts anderes vorgesehen ist.5.2.2.1.2 Statt Gefahrzettel dürfen auch unauslöschbare Gefahrkennzeic ...

Stand: 21.02.2019

Dialog: 5779

Ist nach ADR eine zusätzliche Kennzeichnung mit dem Gefahrzettel Marine Pollutant im ADR zulässig?

Nach Absatz 1.1.4.2.1 des ADR darf das Gefahrgut im Rahmen einer Transportkette, die die Seebeförderung einschließt, auch für den Teil der Landbeförderung mit dem IMDG-Code gekennzeichnet werden. Da es sich im vorliegenden Fall nur um eine zusätzliche Kennzeichnung handelt und der Hersteller sich sicher sein muss, dass bei einer Seebeförderung die Kennzeichnung vollständig ist, dürfte ...

Stand: 06.05.2019

Dialog: 2631

Wie lange dürfen Reservekanister genutzt und welche Mengen dürfen max. ohne Auflagen transportiert werden?

Vorschrift gilt für den privaten Transport nicht unmittelbar. Allerdings ist ein Hersteller verpflichtet, bei Reservekanistern, die vernünftigerweise vorhersehbar von Verbrauchern benutzt werden können, sicherzustellen, dass der Verwender die Informationen erhält, die er benötigt, um die Risiken, die mit dem Verbraucherprodukt während der üblichen oder vernünftigerweise vorhersehbaren Gebrauchsdauer ...

Stand: 20.08.2024

Dialog: 6238

Muss ich bei der Ermittlung der Transportmenge von Benzin oder Diesel den Tankinhalt des Transportfahrzeugs einbeziehen?

1.1.3.2 a))."In der RSEB finden sich noch folgende Erläuterungen:"Zu Unterabschnitt 1.1.3.3 Buchstabe a ADR1-9.1.S Als tragbare Brennstoffbehälter im Sinne des Unterabschnitts 1.1.3.3 Buchstabe a ADR gelten nur solche, die für diese Verwendung vom Hersteller bestimmt sind und während der Beförderung den sicheren Einschluss des Brennstoffs gewährleisten.1-9.2.S Das Energieäquivalent von maximal 54 000 MJ ...

Stand: 22.08.2019

Dialog: 42818