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Unter welchen gefahrgutrechtlichen Bedingungen ist die Beförderung von Lösemittelabfällen in teilweise offenen Kleingebinden in "loser Schüttung" möglich.

Grundsätzlich dürfen Flüssigkeiten nach den gefahrgutrechtlichen Vorschriften nicht als lose Schüttung im Sinne des Abschnittes 7.3.1 ADR befördert werden. (ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße)Ungereinigte leere oder teilentleerte Behälter, welche entzündbare flüssige Stoffe mit einem Flammpunkt von höchstens 60 °C enthalten, können ...

Stand: 18.03.2019

Dialog: 11470

Gibt es für diagnostische Proben, die mit dem Fahrradkurier oder zu Fuß transportiert werden, verbindliche Regelungen über die Verpackung?

an die Anforderungen aus dem Gefahrgutrecht/ADR die Beförderungskriterien für den Einzelfall festgelegt werden. Dabei muss selbstverständlich auch die Sturz-/Unfallgefahr der Zweiräder verstärkt mit berücksichtigt werden. Nach § 3 ArbSchG gehört zu den Grundpflichten des Arbeitgebers, die Verpflichtung die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit ...

Stand: 26.01.2015

Dialog: 22943

Wie lange dürfen Reservekanister genutzt und welche Mengen dürfen max. ohne Auflagen transportiert werden?

werden, auf Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu verzichten. ...

Stand: 20.08.2024

Dialog: 6238